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FAQ

Wir empfehlen allen teilnehmenden Vorgründungsteams: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Gründungsberatung an Ihrer Hochschule/Ihrer Universität auf.

An zahlreichen Hochschulen und Universitäten werden Gründungssemester angeboten. Informieren Sie sich bei Ihrer Gründungsförderung vor Ort, ob auch Sie die Möglichkeit eines Gründungssemesters in Anspruch nehmen können, welches sich zeitlich nicht negativ auf ihre Studienzeit auswirkt.

Bei Schwierigkeiten helfen wir gerne weiter via ai-cup@uni-passau.de.

Diese Regularien lagen dem AI-Cup zugrunde.

Wissenschaftlicher und unternehmerischer Wettbewerb

Wenn Sie interessiert sind, dürfen Sie mehr als eine Aufgabe in der AI-Cup Codalab-Plattform lösen. Ein Team kann jedoch nur ein Paket des AI-Cup-Stipendiums gewinnen.

Nein, Sie können den wissenschaftlichen Wettbewerb nicht überspringen. Der Wettbewerb besteht aus zwei Teilen: 1. Wissenschaftlicher Wettbewerb, 2. Unternehmerischer Wettbewerb. Nach Abschluss des wissenschaftlichen Wettbewerbs wird die Lösung eines jeden Teams bewertet und nur die Teams/Kandidaten mit den besten wissenschaftlichen Lösungen werden zur nächsten Phase zugelassen, d. h. zum Unternehmerwettbewerb, bei dem Sie einen Geschäftsplan erstellen müssen. Wenn Sie sich für das AI-Cup-Stipendium bewerben möchten, muss mindestens eines Ihrer Teammitglieder eine der Datenherausforderungen lösen, die auf der Codalab-Plattform (https://codalab.ai-cup.uni-passau.de/) verfügbar sind.

Die Rangfolge im wissenschaftlichen Wettbewerb wird durch die beste Platzierung in einer der Aufgaben und zusätzlich durch die Bewertung des eingereichten wissenschaftlichen Berichts (maximal 4 Seiten) über die gewählte Vorgehensweise bestimmt. Hierbei macht die Aufgabe  mit der besten Platzierung 80 % des Gesampunkte aus, der wissenschaftliche Bericht 20 %. Sie müssen außerdem den Quellcode einreichen, damit das AI-Cup-Team die Korrektheit der eingereichten Läufe und die Beschreibung im Bericht überprüfen kann, er wird jedoch nicht in der Rangliste berücksichtigt.
Hier ist die Vorlage für den wissenschaftlichen Bericht mit dem entsprechenden Einreichungsverfahren. Der wissenschaftliche Bericht wird von einer wissenschaftlichen Jury hinsichtlich Korrektheit, Prägnanz, Reproduzierbarkeit und Einbettung in das breitere Anwendungsfeld bewertet.

Die ersten 12 Teams mit der besten wissenschaftlichen Lösung (nach Rängen) dürfen am unternehmerischen Wettbewerb teilnehmen.

Sobald Ihre wissenschaftliche Lösung in der Plattform AI-Cup Codalab evaluiert ist, werden Sie am 22. Juli darüber informiert, ob Sie am unternehmerischen Wettbewerb teilnehmen dürfen oder nicht. Beim unternehmerischen Wettbewerb müssen Sie Ihre Geschäftsidee bis zum 22. August 2022 in Form eines Ideenpapiers/Businessplans einreichen. Hier ist die Vorlage für den Businessplan. Darüber hinaus müssen die Teams ihre Geschäftsidee im 13. September 2022 vor einem Expertengremium pitchen. Weitere Informationen zum unternehmerischen Wettbewerb oder zum Pitch-Event werden direkt an die Teams/Teilnehmer mit den erfolgreichen wissenschaftlichen Lösungen versandt.

Die Businesspläne und Ideen-Pitchs aller 12 Teams werden von einem Expertengremium analysiert und bewertet. Am Ende des unternehmerischen Wettbewerbs werden acht Teams mit den besten wissenschaftlichen Lösungen  und Businessplänen als AI-Cup-Gewinner gekürt.

Förderfähigkeit

Sie können mehr als drei Mitglieder in Ihrem Team haben. Das AI-Cup-Stipendium wird jedoch nur für bis zu drei Teammitglieder vergeben.

Wenn ein Teammitglied zum Zeitpunkt der Abgabe der Anmeldung oder bei Beginn des Stipendiums als Student/in oder als Forscher/in an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland oder Frankreich eingeschrieben oder beschäftigt war/ist, ist dieses Teammitglied grundsätzlich berechtigt, das AI-Cup-Stipendium zu erhalten.

Um Ihr Team für das Stipendium zu qualifizieren, muss mindestens ein Mitglied Ihres Teams grundsätzlich förderfähig sein.

Ein Team kann mehr als drei Mitglieder umfassen. Das AI-Cup-Stipendium wird jedoch nur für bis zu drei Teammitglieder vergeben.

Wenn Ihr Start-up nicht offiziell registriert ist, können Sie sich für das AI-Cup-Stipendium bewerben. Und falls Sie den AI-Cup gewinnen, müssen Sie Ihr Start-up in Bayern anmelden.

Wenn Sie das AI-Cup-Stipendium gewinnen, müssen Sie Ihr Start-up zunächst in Bayern anmelden. Sie können jedoch weltweit Niederlassungen gründen und Ihr Start-up von jedem beliebigen Ort aus verwalten.

Bei vorliegender Förderfähigkeit wird das Stipendium im Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 (maximal 12 Monate) ausbezahlt. Nach derzeitigem Kenntnisstand läuft ein später begonnenes Stipendium ebenfalls zum angegebenen Förderungsende aus (September 2023). Sollte es bei einem Team zwingende Gründe für einen späteren Beginn der Förderung geben, muss darüber im Einzelfall entschieden werden.

Eine Doppelförderung ist nicht möglich, eine Anschlussfinanzierung durch das AI-Cup-Stipendium ist jedoch möglich.

Förderfähige Mitglieder eines ausschließlich studentischen Vorgründungsteams können das AI-Cup-Stipendium erhalten.

Wenn ein Teammitglied zum Zeitpunkt der Abgabe der Anmeldung oder bei Beginn des Stipendiums als Student/in oder als Forscher/in an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland oder Frankreich eingeschrieben oder beschäftigt war/ist, ist dieses Teammitglied grundsätzlich berechtigt, das AI-Cup-Stipendium zu erhalten.

Das AI-Cup-Stipendium hat zum Ziel, dass sich der/die Stipendiat/in während des Stipendiums voll und ganz der Weiterentwicklung und Realisierung der Gründungsidee widmen soll, d.h. der Vorbereitung der Unternehmensgründung im Bereich der KI mit einem Sitz, einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Bayern.

Grundsätzlich ist ein Wohnort auch außerhalb Deutschlands (innerhalb oder außerhalb der EU) möglich, jedoch muss der Aufenthaltstitel für Deutschland vorliegen und die Teammitglieder sollen auch vor Ort sein, um von ihrer Hochschule/ Gründungsförderung sowie Ihrer/m Mentor/in bestmöglich unterstützt zu werden.

Anstellungsverhältnisse, Praxisphasen und externer Stipendienbezug

Der/ die Stipendiat/in soll sich voll und ganz der Weiterentwicklung und Realisierung der Gründungsidee widmen, d.h. der Vorbereitung der Unternehmensgründung im Bereich der KI mit einem Sitz, einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Bayern. Entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeiten des/der Stipendiaten/in außerhalb der Universität Passau bzw. der anderen Wissenschaftlichen Einrichtungen im Umfang von mehr als 5 Stunden pro Woche sind damit nicht zu vereinbaren.

Es ist möglich, den Förderbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, z.B. nach Beendigung eines Anstellungsverhältnisses, das mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst. Nach derzeitigem Kenntnisstand läuft ein später begonnenes Stipendium ebenfalls zum angegebenen Förderungsende aus (September 2023).

Sollte es bei einem Team zwingende Gründe geben, den Förderbeginn einzelner Mitglieder zu verschieben, muss darüber im Einzelfall entschieden werden.

Ohne vorliegende Förderfähigkeit kann keine Förderung im Rahmen des AI-Cup-Stipendiums erfolgen, auch nicht über Sach- und Coachingmittel.

Der/ die Stipendiat/in soll sich während des Stipendiums voll und ganz der Weiterentwicklung und Realisierung der Gründungsidee widmen. Entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeiten des/der Stipendiaten/in im Umfang von mehr als 5 Stunden pro Woche sind damit nicht zu vereinbaren. In Praxisphasen des Dualen Studiums ist daher eine Förderung im Rahmen des AI-Cup-Stipendiums nicht möglich. Außerhalb der Praxisphasen ist eine Förderung grundsätzlich möglich.

Das AI-Cup-Stipendium beinhaltet eine Förderung für den Lebensunterhalt (neben Sach- und Coachingmitteln). Wird z.B. bereits ein anderes Stipendium für den Lebensunterhalt bezogen, kann das AI-Cup-Stipendium nicht zusätzlich (d.h. zeitgleich) ausbezahlt werden. Dies würde einer Doppelförderung entsprechen und ist nicht zulässig. Auch ist es nicht möglich, dass einige Teammitglieder im Rahmen des AI-Cup-Stipendiums gefördert werden und einige z.B. im Rahmen von EXIST, um das gleiche Gründungsvorhaben voranzutreiben (Doppelförderung). Es ist allerdings möglich, das AI-Cup-Stipendium zu beziehen, sofern in der Förderphase das andere Stipendium ruht.

Entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeiten des/ der Stipendiaten/in außerhalb der Universität Passau beziehungsweise der anderen Wissenschaftlichen Einrichtungen im Umfang von bis zu 5 Stunden pro Woche sind mit dem AI-Cup-Stipendium vereinbar. Die Höhe des Stundenlohns ist nicht relevant.

Mieteinnahmen und Kapitalerträge sind zudem mit dem AI-Cup-Stipendium vereinbar.

Nach der Förderung durch ein AI-Cup-Stipendium ist eine Anschlussförderung über ein EXIST-Gründerstipendium grundsätzlich möglich.

Studierendenstatus, Aufenthaltserlaubnis und VISA Voraussetzungen

Bitte kontaktieren Sie hierfür das Studentenwerk an Ihrer Hochschule, um die genauen Voraussetzungen für den Erhalt Ihres Studierendenstatus abzuklären.

Mit dem AI-Cup-Stipendium werden auch Alumni gefördert, sofern Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch studiert haben bzw. wissenschaftlich tätig waren.

Mit dem AI-Cup-Stipendium werden auch Alumni gefördert, sofern Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch studiert haben bzw. wissenschaftlich tätig waren.

Durch die Bewilligung des AI-Cup-Stipendiums verändert sich der Aufenthaltstitel von ausländischen Studierenden, insbesondere dahingehend, in welchem Umfang sie eine Tätigkeit aufnehmen können.

Bitte nehmen Sie zur Klärung aller weiteren Fragen Kontakt zu Ihrem Ausländeramt auf.

Das AI-Cup-Stipendium hat zum Ziel, dass sich der/die Stipendiat/in während des Stipendiums voll und ganz der Weiterentwicklung und Realisierung der Gründungsidee widmen soll, d.h. der Vorbereitung der Unternehmensgründung im Bereich der KI mit einem Sitz, einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Bayern.

Grundsätzlich ist ein Wohnort auch außerhalb Deutschlands (innerhalb oder außerhalb der EU) möglich, jedoch muss der Aufenthaltstitel für Deutschland vorliegen und die Teammitglieder sollen auch vor Ort sein, um von ihrer Hochschule/ Gründungsförderung bestmöglich unterstützt zu werden.

Reisen vom Wohnort der Stipendiatin/ des Stipendiaten zum Projektort können nicht gefördert werden.

Veränderte Teamkonstellationen

Grundsätzlich ist es möglich, die Anzahl der Teammitglieder zu verändern. Der Wechsel von Teammitgliedern muss gut begründet sein und mit dem Ziel der Unternehmens­gründung übereinstimmen.

Fehlende Expertise für das Gelingen der Unternehmens­gründung im Team kann ein Ausschlusskriterium für eine Förderung darstellen. Insofern ist es wünschenswert und zu empfehlen, in diesen Fällen das Team entsprechend der fehlenden Kompetenzen zu erweitern. Sollte es bei einem Team zwingende Gründe geben, die Anzahl der Teammitglieder zu verändern, muss darüber im Einzelfall entschieden werden.

Ein Team kann mehr als drei Mitglieder umfassen. Das AI-Cup-Stipendium wird jedoch nur für bis zu drei Teammitglieder vergeben.

Einnahmen durch Investorenmittel oder Preisgelder

Es ist wünschenswert, dass die durch das AI-Cup-Stipendium geförderten Teams während der Förderphase die Anschlussfinanzierung sichern, beispielsweise durch Investorenmittel. Investorenmittel dürfen jedoch nicht für den Lebensunterhalt eingesetzt werden, denn dann würde es sich um eine Doppelförderung handeln.

Preisgelder sind nicht förderschädlich, sofern sie mit dem Ziel der Unternehmensgründung übereinstimmen und der Geschäftsidee, also der Entwicklung der Produkte oder Dienstleistung zugutekommen. Preisgelder dürfen nicht für den Lebensunterhalt eingesetzt werden, denn dann würde es sich um eine Doppelförderung handeln.

Geheimhaltung und NDA (non-disclosure agreement)

Die Universität Passau wird die eingereichten Wettbewerbsbeiträge vertraulich behandeln.

Jede/r Teilnehmer/in ermächtigt die Universität Passau mit Annahme der Teilnahmebedingungen ausdrücklich, die Wettbewerbsbeiträge an seine Mitarbeiter, die wissenschaftliche sowie wirtschaftliche Jury und weitere am AI-Cup beteiligte Personen weiterzuleiten. Die genannten Personengruppen werden von der Universität Passau gesondert zur vertraulichen Behandlung der Wettbewerbsbeiträge verpflichtet (Geheimhaltungsverpflichtung).

Coaching-Programm

Im Rahmen des AI-Cup-Stipendiums wird es neben der Möglichkeit des individuellen Coachings auch ein strukturiertes Betreuungsprogramm geben, das allen geförderten Teams zugutekommen wird. Nähere Informationen hierzu folgen baldmöglichst.

Themenvorschläge, die von allgemeinem Interesse sein könnten oder auch spezifische Teambedarfe betreffen, nehmen wir gerne auf via ai-cup@uni-passau.de.

Vertragsunterlagen

Die Universität Passau ist ermächtigt, die AI-Cup-Stipendien an die ausgewählten Vorgründungsteams auszureichen. Somit werden alle Stipendiatenverträge mit der Universität Passau geschlossen. Auch die Sach- und Coachingmittel werden von der Universität Passau verwaltet und bei Bewilligung ausbezahlt.

Die Vorgründungsteams müssen eine Bestätigung ihrer Universität/ Hochschule vorlegen, dass Letztere – im Falle der Auswahl für das AI-Cup-Stipendium – das Vorgründungsteam berät/ betreut (Gründungsförderung) und auch kostenfrei die erforderlichen Ressourcen (Labore, Werkstätten, Räume, Rechenzentren sowie weitere Infrastruktur) zur Verfügung stellt. Vor Erhalt des AI-Cup-Stipendiums müssen die ausgewählten Vorgründungsteams eine/n geeignete/n Mentor/in benennen, die/ der Ihnen während der Laufzeit des Stipendiums kostenfrei zur Verfügung steht.

Die notwendigen Unterlagen (Erklärung der lokal betreuenden wissenschaftlichen Einrichtung, Unterstützungserklärung Mentor/in) werden von der Universität Passau zur Verfügung gestellt.

Eine Betreuungspauschale oder Anreizprämie für die lokal betreuenden wissenschaftlichen Einrichtungen sind im Rahmen der AI-Cup-Förderung nicht vorgesehen.

Vor Erhalt des AI-Cup-Stipendiums müssen die förderfähigen Teammitglieder der ausgewählten Vorgründerteams folgende Unterlagen dem Transferzentrum der Universität Passau vorlegen:

Bei vorliegendem Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis mit einer lokal betreuenden Wissenschaftlichen Einrichtung ist der Nachweis über die Beendigung dieses Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis zu erbringen.

Mitteltransfer, Erwerb und Rückgabe von Sachmitteln

Es ist vorgesehen, dass die Stipendien vom 01. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 laufen.

Die im Rahmen des Stipendiums für die ausgewählten Vorgründungsteams beschafften Vermögensgegenstände (einschließlich Lizenzen und Software) können nach erfolgreicher Beendigung des Vorhabens und erfolgter Unternehmensgründung durch mindestens ein Mitglied des Vorgründungsteams im Einzelfall und bis zu einem Wert von 50.000 EUR als De-minimis-Beihilfe nach Maßgabe der Verordnung (EU) 1407/2013 (De-minimis-Verordnung) ohne Gegenleistung abgegeben bzw. zur weiteren Nutzung unentgeltlich überlassen werden.

Nach Vertragsbeendigung hat der/ die Stipendiat/ Stipendiatin alle ihm/ ihr gegebenenfalls von der Universität Passau zur Verfügung gestellten Unterlagen und sonstigen Gegenstände (einschließlich Lizenzen und Software) ohne besondere Aufforderung unverzüglich zurückzugeben, spätestens am letzten Tag der Förderperiode.

Fortsetzung des AI-Cups

Der AI-Cup ist als einmaliger Wettbewerb konzipiert.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an ai-cup@uni-passau.de

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